Berichte zum Wirtschaftlichen Verbraucherschutz 2011/2012
Bericht der Zentralen Verbindungsstelle 2011. Bericht der Zentralen Verbindungsstelle 2012. Bericht uber die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz 2011/2012
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Nach 3 Abs. 2 Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG) berichtet das Bundesamt fur Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Zentrale Verbindungsstelle den fur den Verbraucherschutz zustandigen obersten Landesbehorden jahrlich umfassend und in anonymisierter Form uber die im Zusammenhang mit dem VSchDG empfangenen und weitergeleiteten Ersuchen um Amtshilfe und Informationsaustausch.Nach Artikel 21 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 uber die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz erstatten die Mitgliedstaaten der Kommission alle zwei Jahre Bericht uber die Durchfuhrung der Verordnung. Fur Deutschland nimmt diese Aufgabe ebenfalls das BVL wahr.Die vorliegenden Berichte enthalten die relevanten Angaben fur die Jahre 2011 und 2012.
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