Der Volksgerichtshof und sein Beobachter
Bedingungen und Funktionen der Gerichtsberichterstattung im Nationalsozialismus
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Der Volksgerichtshof (1934 - 1945) diente nicht in erster Linie der physischen Vernichtung der Angeklagten, sondern war ein Propagandainstrument der Nationalsozialisten. Dies ist das uberraschende Ergebnis dieser Analyse der Gerichtsberichterstattung des Volkischen Beobachters. Die Berechnung der Selektionskriterien, die zu einer Berichterstattung fuhrten, zeigen, da der Offentlichkeitsarbeit des Volksgerichtshofs zwei zentrale Funktionen zukamen: Bis Kriegsbeginn legitimierte er Manahmen des Regimes, von der Internierung der Kommunisten uber die Diffamierung von Geistlichen bis hin zu den Judenpogromen, im Krieg selbst schreckte er von jedweder Art der Systemkritik ab. Richten durch "Berichten" war also die Devise.
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