Fortschritte im Rechnungswesen
Vorschlage fur Weiterentwicklungen im Dienste der Unternehmens- und Konzernsteuerung durch Unternehmensorgane und Eigentumer
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Im Jahre 1991 wurde in der Schweiz das aus dem Jahre 1936 stammende Aktien- recht umfassend revidiert und dabei auch das fur Aktiengesellschaften geltende Rechnungslegungs- und Revisionsrecht grundlegend erneuert. Der Anschlu an das EU-Recht oder an die angloamerikanische Praxis wurde aber damals bei wei- tem noch nicht gefunden. Zudem hatte das Gesetzgebungsverfahren uber 20 Jahre, also viel zu lange gedauert. Es war durch die Entwicklung und von einigen Geg- nern von Anderungen mit Erfolg immer wieder verzogert worden. Die Revision von 1991 spiegelte eigentlich den Stand vom Anfang der 80er Jahre wider. Dies ist fur das Verstandnis wichtig, da sich bereits heute wieder eine Revision aufdrangt. Das Eidgenossische Justiz-und Polizeidepartement setzte Ende 1995 eine Exper- tenkommission (der auch der Autor dieser Zeilen angehorte) fur die Ausarbeitung neuer gesetzlicher Vorschriften uber die Rechnungslegung und die Abschlupru- fung ein. Diese neuen Vorschriften sollten im Niveau jenem der 4. und 7. EU- Richtlinie entsprechen und auch den weiteren internationalen Entwicklungen Rechnung tragen. Sodann sind diese Vorschriften, welche Art. 957-964 OR und teilweise Art. 662-677 OR ersetzen sollen, unabhangig von der Rechtsform. I Die Gesetzesreform soll echte Fortschritte in der Rechnungslegung bringen. Ein so reformiertes Unternehmensrecht wird wesentlich zu einer zielkonformen Unter- nehmenssteuerung beitragen.
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