Grundgesetz und Volksentscheid
Grunde und Reichweite der Entscheidungen des Parlamentarischen Rats gegen Formen direkter Demokratie
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Der erste Forderungsantrag fur die vorliegende Arbeit datiert vom 26. April 1988. Das Projekt wurde also vor dem Aufschwung des Themas "Direkte Demokratie" entwickelt, dessen Beginn man mit dem Kurzel ,,1989" bezeichnen kann. Wenn die abgeschlossene Untersuchung nun auch nach dem Ende der einschlagigen Konjunktur vorgelegt wird - die Ein- fuhrung von Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene hat in der Gemeinsamen Verfassungskommission am 11. Februar 1993 zwar eine einfache Mehrheit gefunden, aber die erforderliche Zweidrittelmehrheit verfehlt -, so geschieht dies in der Uberzeugung, da auch und gerade nach einer politischen Entscheidung das wissenschaftliche Argument sein eigenes Recht wiedergewinnt. Geforscht und geschrieben habe ich also wohl zumeist in einer Zeit, in der dieses Thema uberraschend aktuell war; geplant hatte ich aber immer - und hoffe es eingelost zu habe- eine Grundlagenarbeit. Die hier skizzierte Distanz gilt auch im Personlichen. Meine politikwis- senschaftliche Position ist aus Publikationen bekannt, auch aus meinen verfassungspolitischen Optionen habe ich kein Hehl gemacht. Gleichwohl habe ich hier versucht, einen Vorgang sine ira et studio aufzuhellen. Was den zeitgeschichtlichen Erklarungszusammenhang angeht, hatte ich zwar schon vor dieser Untersuchung eine Hypothese aufgestellt (in: Leviathan 1987), und gewi habe ich gehofft, da das jetzt abgeschlossene Projekt die damals geauerte Vermutung bestatigen wurde; aber ich habe es nicht darauf angelegt, eine gefate Meinung affirmativ zu belegen. Ohne das Risiko, da man irrt, und die Courage, den erkannten Irrtum einzuraumen, wurde eine solche Untersuchung der Fortschrittschance oder der wissen- schaftlichen Wurde ermangeln.
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