Das Verbot der eigenmachtigen Besitzumwandlung im romischen Privatrecht
Ein Beitrag zur rechtshistorischen Spruchregelforschung
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Das Verbot der eigenmchtigen Besitzumwandlung gehrt zu jenen Prinzipien des rmischen Privatrechts, die sich in stabiler Spruchform ber Jahrhunderte hinweg erhalten haben. Der 1. Teil der Untersuchung fragt aus methodologischer Sicht nach dem Wesen und der Funktion solch regelhaft niedergelegter Rechtsprinzipien im rmischen Recht. Im 2. Teil der Arbeit unterzieht der Verfasser die Rechtsregel "nemo sibi ipse causum possessionis mutare potest" einer quellenkritischen Analyse. Er belegt die bislang unbehauptete These, dass die rmischen Juristen das Verbot der eigenmchtigen Besitzumwandlung nicht als unverbindliche Maxime, sondern als zwingend geltende Rechtsnorm beachteten. Dieser Befund indentifiziert die Spruchregel als zentrales Element juristischer Entscheidungsfindung in der rmischen Antike.
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