Minderheitenschutz im Aktienrecht beim "kalten" Delisting
Gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Uberlegungen zum interessengerechten Liquiditatsschutz von Minderheitsaktionaren beim Borsenruckzug
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Das sogenannte "Delisting", der Rckzug eines Emittenten vom Brsenhandel, ist durch einen gesellschaftsrechtstypischen Interessengegensatz von Mehrheits- und Minderheitsaktionren geprgt: Hlt die Mehrheit einen Brsenrckzug fr wirtschaftlich sinnvoll, sind Minderheitsaktionre regelmig an der Aufrechterhaltung der Brsennotierung und der dadurch gewhrleisteten besonderen Verkehrsfhigkeit oder Fungibilitt ihres Aktieneigentums interessiert. Die erst 1998 durch das Dritte Finanzmarktfrderungsgesetz eingefhrte Delisting-Vorschrift des 38 Abs. 4 BrsG lst diesen Konflikt nur partiell, da ihr Anwendungsbereich auf nach dem Brsengesetz durchgefhrte "regulre" Delistingverfahren beschrnkt ist. Ist das Delisting dagegen Folge einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung, wie etwa der Verschmelzung einer brsennotierten auf eine nicht notierte Aktiengesellschaft, erfolgt es also auf "kaltem" Wege, gilt der Anlegerschutzstandard des 38 Abs. 4 BrsG nicht. Diese Diskrepanz zwischen kapitalmarktrechtlich und gesellschaftsrechtlich induziertem Delisting untersucht das Werk. Ausgehend von einer Analyse des gemeinschafts- und verfassungsrechtlichen Hintergrundes wird ein Lsungskonzept entwickelt, das im Gegensatz zur zum "regulren" Delisting ergangenen "Macrotron"-Rechtsprechung eine einseitige Interessengewichtung vermeidet und die Minderheitsaktionre nur in dem Mae schtzt, wie sie tatschliche Liquidittseinbuen durch den Wegfall der Brsennotierung erleiden.
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