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Claudia Wunderlich Die Akzessorietat des 298 StGB zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen (GWB)

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Centaurus Verlag & Media

2017

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978-3-86226-344-8

3-86226-344-4

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Obwohl wettbewerbsbeschrankende Absprachen bereits 1997 mit Schaffung des 298 StGB unter Strafe gestellt wurden, fand dieser Paragraph sowohl in der Literatur als auch in der Rechtsprechung kaum Beachtung. Ungeklart ist vor allem die Frage der Akzessorietat zum Kartellrecht. Kann eine solche bejaht werden, bietet 298 StGB eine effektive Moglichkeit die an einer Absprache Beteiligten zu bestrafen und Absprachen im Rahmen von Submissionen wirksam zu begegnen. In der Praxis konnten die Gerichte vor allem auf die, durch das Bundeskartellamt oder die Kommission ermittelten Fakten zuruckgreifen, so dass eine Bestrafung nicht mehr an der Nachweisbarkeit scheitern musste. Der Klarung dieser Frage widmet sich die vorliegende Arbeit, wobei besonders auf die Anderungen des Kartellrechts 2005 und deren Auswirkungen auf 298 StGB eingegangen wird. Interessant ist dabei vor allem die Einfuhrung des Verfahrens des wettbewerblichen Dialogs. Ist 298 StGB so dynamisch auszulegen, dass auch Verfahren, die bei seiner Schaffung noch nicht existent waren, in seinen Schutzbereich fallen konnen? Die Diskussion dieses Problems stellt ebenso wie die Frage der Einbeziehung vertikaler Absprachen einen Schwerpunkt der Arbeit dar. Sind vertikale Absprachen - entgegen eines Urteils des BGHs aus 2004 - nach Anderung des GWB als strafbare Absprachen im Sinne des 298 StGB zu werten? Die Autorin setzt sich bei der Beantwortung vor allem mit den Argumenten des BGH auseinander und uberpruft diese auf ihre Stichhaltigkeit und Ubertragbarkeit auf die neue Rechtslage.

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